Notarkammer

Aktuelles

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Mit Wirkung zum 01.04.2012 wird in Berlin die Grunderwerbsteuer von bisher 4,5 % auf 5 % erhöht.
(s.h. Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin vom 24.03.2012)


Kammerversammlung 2012 der Notarkammer Berlin


Die Senatsverwaltung für Justiz  und Verbraucherschutz teilt mit, dass ab dem 12. März 2012 das Amtsgericht Mitte für Zivilsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig ist, die aus dem Bezirk des Amtsgerichts Tiergarten stammen.

Soweit Altfälle weiterhin vom Amtsgericht Tiergarten bearbeitet werden, findet das im Gebäude der Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.

Die Zweigstelle Hohenschönhausen wird ab dem 01.04.2012 aufgelöst. Einzelheiten zu den Beeinträchtigungen der Öffnungszeiten der Amtsgerichte Tiergarten und Lichtenberg können Sie den Veröffentlichungen im Internet unter www.berlin.de/sen/justiz entnehmen.


Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat unter dem Titel "Schutz und erste Hilfe vor Schrottimmobilien" eine Internetseite eingerichtet, durch die Verbrauchern eine Checkliste an die Hand gegeben wird, wenn die Entscheidung für oder gegen eine Immobilie als Geldanlage fällt.

Die Seite enthält u.a. wichtige Hinweise zu den Erwerbskosten, zu den wertbildenden Faktoren der Immobilie, zu den zu erwartenden Steuervorteilen, zur Finanzierung und zum Beurkundungsverfahren.


Ausschreibung von Notarstellen im Land Berlin

Die Senatsverwaltung für Justiz hat im Amtsblatt von Berlin vom 11.11.2011 (ABl. Nr. 50/2011, S. 2764) 30 Notarstellen ausgeschrieben. Den Wortlaut der Ausschreibung finden Sie hier (bitte anklicken). Die Bewerbungsfrist läuft am 23. Dezember 2011 ab.

Weitere Informationen und Bewerbungsformulare sind bei der Präsidentin des Kammergerichts, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Zimmer 40, erhältlich oder unter www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/notar/formulare.html abrufbar. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist gebührenpflichtig.


Betrug mit unseriösen Gewinnbenachrichtigungen


Kammerbeitrag 2011


Amtsgerichtliche Strukturreform
E- Mail der Notarkammer Berlin vom 16.02.2010

Mitteilung der Präsidentin des Kammergerichts vom 16.12.2010


Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer im Land Brandenburg
(Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 5/1976)


Automatisiertes Abrufverfahren aus dem maschinell geführten Grundbuch


Ab 1. Januar 2010 neue Zuständigkeiten der Finanzämter des Landes Brandenburg für die Grunderwerbbesteuerung


Reform des notariellen Kostenrechts 
Rundschreiben vom
20.03.2009 und Rundschreiben vom 10.06.2009


Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus und bestimmter ausländischer Regime: Europäische Kommission und europäische Banken erstellen "electronic-Consolidated Targeted Financial Sanctions List (e-CTFSL)" (Allgemeine Informationen)

Hier kommen Sie zur Sanktions-Liste (current list): http://ec.europa.eu/external_relations/cfsp/sanctions/list/version4/global/e_ctlview.html
Beachten Sie aber bitte, dass die Webseite nur mit den Browsern Internet Explorer und Netscape Navigator aufgerufen werden kann!


Umzug des Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/charl/register.html


Aktuelle Veranstaltung des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin


 
Der Vordrucksatz GrESt 1a - f "Veräußerungsanzeige" ist als beschreibbare Berliner PDF-Vorlage (mit Durchschreibefunktion) im Internet unter www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/formulare wieder eingestellt.

Eine Nutzung direkt im Internet ist jedoch nicht möglich.

Die dort eingestellte Vorlage ist zur Nutzung auf den eigenen PC herunter zu laden. In der Regel erreicht man dies durch Betätigung der rechten Mausetaste und einen Klick auf "Ziel speichern unter".


Fusion der Amtsgerichte Hohenschönhausen und Lichtenberg zum 1. Januar 2009 - Auftakt zu weitreichender amtsgerichtlicher Strukturreform


Gebühren für Notarrevisionen gem. § 93 BNotO

Durch Gesetz vom 23. März 2005 sind Gebühren für Geschäftsprüfungen gem. § 93 BNotO eingeführt worden (Drittes Gesetz zur Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes vom 23. März 2005).

Die Notarkammer hat die Rechtmäßigkeit der Gebühren in einem Musterverfahren überprüfen lassen. Gegen die abschlägige Entscheidung des Amtsgerichts Mitte vom 30. April 2007 - 70 AR 90/07 - wurde Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 27. November 2007 - 82 T 525/07 zurückgewiesen und dabei die weitere Beschwerde zugelassen. Die weitere Beschwerde war zum Geschäftszeichen - 1 W 625/07 - beim Kammergericht anhängig. Sie wurde mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08. Mai 2008 - 1 BvR 645/08 zurückgenommen, die zu Parallelverfahren in andern OLG-Bezirken ergangen ist. 


 

   


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