Notarkammer
Aufgaben der Notarkammer

[Zurück zur Startseite]

Die Notarkammer Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 

Alle in Berlin zugelassenen Notarinnen und Notare sind Mitglieder der Notarkammer Berlin.  Die Entwicklung der Zulassungszahlen können Sie hier einsehen.

Die Aufgaben der Notarkammer werden von ihrem Vorstand und der Geschäftsstelle wahrgenommen. Vertreten wird die Notarkammer durch ihren Präsidenten.

Rechtsstellung und Aufgaben der Notarkammer Berlin bestimmt die BNotO (Bundesnotarordnung)

Die Notarkammer wacht über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder. Sie unterstützt die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit, fördert die Pflege des Notariatsrechts und setzt sich für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notare ein. 

Die Amtspflichten und sonstigen bei der Berufsausübung zu beachtenden Pflichten der Berliner Notare sind in Richtlinien näher bestimmt.

Die Notarkammer berät ihre Mitglieder in Fragen der Berufsausübung, des Kostenrechts und der Einhaltung der Berufspflichten. Gemeinsam mit den anderen deutschen Notarkammern unterhält sie das Deutsche Notarinstitut in Würzburg, das allen Notaren wissenschaftlich fundierten Rat zur Unterstützung der notariellen Tätigkeit erteilt. 

Die Notarkammern des Anwaltsnotariats haben die Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats gebildet.

Die Notarkammer bearbeitet Beschwerden von Urkundsbeteiligten, die mit der Arbeit des Notars nicht einverstanden sind. Beschwerdeverfahren sind aber nicht auf die Durchsetzung möglicher Ansprüche der Beteiligten gegen den Notar gerichtet. Die Notarkammer darf die Beteiligten auch nicht rechtlich beraten. 

Weisungen zu bestimmten Amtshandlungen darf nicht die Notarkammer, sondern das Landgericht den Notaren  erteilen. Diese Zuständigkeit liegt nach § 15 Abs. 2 der Bundesnotarordnung beim Landgericht.

Für die Überprüfung von Kostenrechnungen auf Ersuchen von Urkundsbeteiligten ist die Notarkammer nicht zuständig. Kostenbeschwerden können nur beim Landgericht Berlin, 82. Zivilkammer, Littenstr. 12-17, 10179 Berlin erhoben werden.

Die Notarkammer schließt für ihre Mitglieder eine ergänzende Haftpflichtversicherung und eine Vertrauensschadenversicherung ab. 


[Zurück zum Seitenanfang]