Eine Hochzeit ist für viele ein romantisches, großes Familienfest. Doch ist sie auch ein formeller, rechtlicher Akt, der vieles im Leben zweier Partner neu regelt. Bereits Schiller riet: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet.“ Bevor sich Heiratswillige das Jawort geben, sollten sie sich genau damit auseinandersetzen, wie sich die Ehe per Gesetz auf ihre wirtschaftliche Lage auswirken wird. Sind etwa die Vermögenswerte beider sehr unterschiedlich, empfiehlt sich ein Ehevertrag. Doch was ist zu beachten? (...)
Vererben oder vermachen – da kennt der Volksmund keinen großen Unterschied. Jedoch haben Erben und Vermächtnisnehmer juristisch gesehen ganz andere Rechte und Pflichten. (...)
Auch in Krisenzeiten müssen wichtige Verträge beurkundet, Vereinbarungen beglaubigt, Tatsachen protokolliert oder Urkunden sicher und langfristig aufbewahrt werden. Notare erfüllen weiterhin eine unabdingbare Funktion in unserem Rechtssystem. Damit sie den verantwortungsvollen Aufgaben jederzeit nachkommen können, gelten für Notare strenge Regeln. Sie sind zu Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet. Zudem unterliegen Notare einer strengen Verschwiegenheitspflicht. (...)
Wer seine Immobilie abbezahlt hat, erhält von der Bank eine Löschungsbewilligung. Die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Käufer endet damit aber noch nicht. Im Grundbuch muss noch das für den Finanzierer eingetragene Grundpfandrecht gelöscht werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Grundschuld. (...)
Erben bedeutet nicht immer, dass Reichtümer verteilt werden. In vielen Fällen enthält ein Nachlass auch Schulden. Besonders problematisch wird es für die Erben, wenn die Schulden die Höhe des vererbten Vermögens übersteigen, der Nachlass also überschuldet ist. Diese Situation kann für die wirtschaftliche Existenz der Erben schnell gefährlich werden. Sind die Erben nicht vorsichtig, haften sie mit ihrem Privatvermögen für die geerbten Schulden. Um das zu vermeiden, stehen ihnen mehrere Optionen offen. (...)
Bei Dienstbarkeit gewährt dem Berechtigten bestimmte Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück (Beispiel: Wegerecht) oder einen Anspruch auf Unterlassung gewisser Handlungen (Beispiel: Baubeschränkung).