Notarkammer Berlin
Kammer

Notarkammer

Die Notarkammer Berlin ist eine seit 1961 bestehende Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, in der alle im Land Berlin zugelassenen Notarinnen und Notare zusammengeschlossen sind.

Sie nimmt die ihr nach Gesetz (Bundesnotarordnung) und Satzung übertragenen Aufgaben wahr. Insbesondere vertritt sie die Gesamtheit ihrer Mitglieder nach außen, wacht über Ehre und Ansehen des Notarberufs, setzt sich für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung ein und fördert die Pflege des Notariatsrechts.

Wir über uns

Auf den folgenden Seiten stellen wir dar, wer wir sind, was wir tun und wie wir uns in der Öffentlichkeit äußern:

Personen

Personen

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Kammer. Er wird unterstützt von der Geschäftsführung und der Geschäftsstelle.

Aufgaben

Aufgaben

Die Aufgaben der Notarkammer Berlin ergeben sich ganz überwiegend aus § 67 der Bundesnotarordnung (BNotO).

Presse

Presse

Aktuelle Pressemeldungen der Notarkammer Berlin finden Sie hier.

FAQ zur Tätigkeit von Notaren

FAQ

Die Notarkammer Berlin nimmt Stellung zu Fragen, die des Öfteren gestellt werden, so z.B. von Mandanten, aber auch von Medienvertretern.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie insbesondere die Satzung und die Richtlinien der Notarkammer Berlin