Notarkammer
Die Notarkammer Berlin ist eine seit 1961 bestehende Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, in der alle im Land Berlin zugelassenen Notarinnen und Notare zusammengeschlossen sind.
Sie nimmt die ihr nach Gesetz (Bundesnotarordnung) und Satzung übertragenen Aufgaben wahr. Insbesondere vertritt sie die Gesamtheit ihrer Mitglieder nach außen, wacht über Ehre und Ansehen des Notarberufs, setzt sich für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung ein und fördert die Pflege des Notariatsrechts.