Notarkammer Berlin
Aufgaben

Aufgaben

Die Aufgaben der Notarkammer Berlin ergeben sich ganz überwiegend aus § 67 der Bundesnotarordnung (BNotO).

Die Notarkammer hat die Gesamtheit der in ihr zusammengeschlossenen Notarinnen und Notare zu vertreten, über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notarrechts zu fördern und für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notarinnen und Notare zu sorgen. Ihr obliegt es, in Richtlinien die Amtspflichten und sonstigen Pflichten ihrer Mitglieder zu bestimmen.

I. Bearbeitung von Beschwerden

Die Notarkammer ist daneben für die Berbeitung von Beschwerden von Urkundsbeteiligten zuständig, die mit der Arbeit des Notars nicht einverstanden sind. In diesem Rahmen überprüft sie die Einhaltung der notariellen Berufspflichten.

Aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung ist es ihr hingegen nicht gestattet,

  • Rechtsberatung für die Allgemeinheit zu leisten,
  • den Notarinnen und Notaren hinsichtlich ihrer individuellen Amtsausübung Weisungen zu erteilen,
  • zu tatsächlichen oder vermeintlichen Schadenersatzansprüchen gegen Notarinnen und Notare Stellung zu nehmen oder die Richtigkeit von Notarkostenrechnungen zu überprüfen.

Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Beschwerden gegen Kostenrechnungen sind ausschließlich die Gerichte zuständig; ferner kann im sog. Notarbeschwerdeverfahren gemäß § 15 Absatz 2 der Bundesnotarordnung das zuständige Landgericht den Notar anweisen, eine bestimmte Amtshandlung vorzunehmen oder nicht vorzunehmen.

II. Weitere Aufgaben im Überblick

Schadenvorsorge und Haftpflichtversicherung

Zum Schutz der Rechtsuchenden vor Schäden aus notarieller Amtstätigkeit unterhält sie nach den Vorgaben des § 67 Abs. 3 Nr. 3 BNotO ein differenziertes System der Schadenvorsorge / Haftpflichtversicherung und überwacht einen Teil der Schadenfälle.

Aus- und Fortbildung

Aus § 67 BNotO ergibt sich ferner die Aufgabe der Notarkammer, Mittel u.a. für die berufliche Fortbildung der Notarinnen und Notare und ihrer Mitarbeiter bereitzustellen. Sie setzt diese Mittel in mehreren jährlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen in den wesentlichen für die Berufsausübung relevanten Rechtsgebieten ein.

Gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 2 BNotO i.V.m. § 71 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz ist die Notarkammer zuständige Stelle für die Berufsbildung der Notarfachangestellten und der Fortbildung zur Notarfachwirtin / zum Notarfachwirt im Land Berlin. Sie organisiert Zwischen-, Abschluss- und Fortbildungsprüfungen und wacht über die Ausbildung der Notariatsmitarbeiter. In diesem Zusammenhang bietet sie auch Fortbildungen für Auszubildende an.

Beratung und Stellungnahmen

Die Notarkammer berät ferner ihre Mitglieder in berufsrechtlichen Fragen. Sie gibt Stellungnahmen zur Auslegung des Notarrechts und zu Gesetzesentwürfen in diesem Bereich gegenüber der Landesjustizverwaltung ab und steht in ständigem Kontakt zu den Senatsverwaltungen, Gerichten und Behörden, um eine reibungslose Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen mit den Notaren zu fördern.