Notarkammer Berlin
Notare und Notarinnen

Notarinnen und Notare

Tätigkeitsbereiche

Folgende Merkmale des Notarberufs sind hervorzuheben:

Streitvermeidung durch sorgfältige Rechtsgestaltung

Notarinnen und Notare helfen Ihnen bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und sind zugleich Mittler zwischen den Interessen der Parteien.

Ziel ist es, jeden Streit schon von Anfang an zu vermeiden. Das spart Anwalts- und Gerichtskosten, die Ihnen im Streitfall entstehen würden. Das können Notarinnen und Notare aufgrund ihrer profunden Ausbildung und ihrer - stets auf dem aktuellen Stand zu haltenden - Rechtskenntnisse leisten.

Bei der Beurkundung ist immer darauf zu achten, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ein Gleichgewicht der Kräfte können Notar/innen zwischen den Vertragsparteien dadurch herstellen, dass sie sie umfassend über die rechtlichen Folgen ihrer Erklärungen aufklären und ihnen zeigen, wie sie ihre Ziele mit verschiedenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erreichen können.

Notare tragen auf diese Weise nicht nur zum Rechtsfrieden, sondern zu vorbeugenden Verbraucherschutz bei.

Vertrauen durch Verschwiegenheit

Notarinnen und Notare sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können ihnen also Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anvertrauen, ohne fürchten zu müssen, dass Sie dadurch Nachteile erleiden.

Die Verschwiegenheit bindet Notarinnen und Notare sogar, wenn sie aufgefordert sind, vor Gericht oder gegenüber den Strafverfolgungsbehörden auszusagen. Indem alle in der Notarkanzlei geäußerten Gedanken in diesem rechtlich geschützten Raum verbleiben, können sie uneingeschränkt bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Qualitätsicherung durch staatliche Aufsicht

Notare sind in das Justizsystem in Deutschland eingebunden.

Ihre Ernennung obliegt der Justizverwaltung, die zuvor prüft, ob der Bewerber um ein Notaramt dafür persönlich und fachlich geeignet ist. Im Land Berlin kann nur zum Notar bestellt werden, wer mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt tätig war und die notarielle Fachprüfung bestanden hat. Dadurch haben die bestellten Notare nicht nur ein großes Fachwissen, sondern verfügen auch über einen großen Erfahrungsschatz, den sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen können. Die relativ hohe Zahl zugelassener Anwaltsnotarinnen und -Notare garantiert den Rechtsuchenden, dass sie jederzeit schnell, einfach und bequem auf die notarielle Unterstützung zugreifen können.

Auch bereits amtierende Notarinnen und Notare unterliegen weiter der Aufsicht, namentlich der Aufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, des Präsidenten des Kammergerichts, des Präsidenten des Landgerichts und der Notarkammer. Diese Institutionen überwachen (u.a. durch regelmäßige Kontrollen, sog. Revisionen und die Durchführung von Beschwerdeverfahren), dass der Notar seine Aufgaben ordnungs- und gesetzmäßig erfüllt.

Anwaltsnotariat

Der Gedanke, dass zwei Berufe, nämlich der Anwaltsberuf und der Notarberuf durch ein und dieselbe Person ausgeübt werden können, hat seinen Ursprung in der Geschichte des Königreichs Preußen. Dort wurde die gleichzeitige Ausübung beider Berufe mit Blick auf die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsdienstleistungen in der Fläche zugelassen und hat sich im Lauf der Zeit durchgesetzt. Nach dem Untergang des Staates Preußen im Jahr 1947 blieb das Anwaltsnotariat in den früheren preußischen Provinzen Westdeutschlands weitgehend erhalten und fand im Jahr 1961 in Form von § 3 Abs. 2 Eingang in die Bundesnotarordnung.

Aufgrund dieser historischen Begebenheiten werden heute in etwa einem Drittel Deutschlands Rechtsanwälte mit mehrjähriger Berufserfahrung und einem durch Abschluss einer notariellen Fachprüfung erbrachten Nachweis der fachlichen Eignung zu Notaren auf Lebenszeit bestellt. Neben diesen ca. 5.600 Anwaltsnotaren stehen etwa 1.500 Notare im restlichen Bundesgebiet, die ihr Amt als Hauptberuf versehen und ihre Ausbildung in einem sich an die 2. juristische Staatsprüfung anschließenden Assessorendienst erhalten.

Unabhängig von den verschiedenen Notariatsformen haben alle Notare die gleichen Beurkundungszuständigkeiten und unterliegen den gleichen Amtspflichten.