Notarkammer Berlin
Leistungen

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Urkunden

Bei einigen besonders wichtigen Rechtsgeschäften schreibt das Gesetz vor, dass die Erklärungen der Beteiligten von einem Notar in der Form einer amtlichen Urkunde aufgenommen werden; ansonsten wird das Geschäft nicht wirksam. Diese notariellen Urkunden haben eine besondere Beweisfunktion; mit ihrer Hilfe kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, ohne dass zuerst auf Leistung geklagt werden muss. Wegen dieser Bedeutung werden notarielle Urkunden für die Dauer von 100 Jahren aufbewahrt und stehen den Urkundsbeteiligten grundsätzlich jederzeit zur Einsicht oder Abschrift zur Verfügung.

Notarielle Urkunden verdienen im Rechtsverkehr besonderes Vertrauen, weil sie von einem besonders sachkundigen Juristen, dem Notar, errichtet werden. Sie schaffen ferner Gewissheit über die Identität der beteiligten Personen und garantieren, dass deren Wille präzise in der Niederschrift wiedergegeben ist.

Die Urschrift der notariellen Urkunde verbleibt grundsätzlich in der Verwahrung des Notars. Eine Ausnahme bilden Testamente und Erbverträge, die der Notar in die besondere amtliche Verwahrung bringt. Weil die Urschrift beim Notar verbleibt, wird sie im Rechtsverkehr durch die sogenannte Ausfertigung vertreten. Auch beglaubigte Abschriften haben "offiziellen" Charakter, nicht jedoch einfache Abschriften. Letztere sind bloße Kopien. Um spätere Veränderungen auszuschließen, werden notarielle Urkunden, die aus mehreren Blättern bestehen, mit Schnur und Prägesiegel verbunden.

Der Notar kann amtliche Urkunden auch elektronisch errichten. Das hierzu erstellte Dokument versieht er mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Diese beruht auf einem Zertifikat, das auf Dauer prüfbar ist. Mit dem Zeugnis ist auch eine Bestätigung der Notareigenschaft verbunden.

Wenn ein Notar stirbt oder aus dem Amt scheidet, wird die Verwahrung durch einen Amtsnachfolger oder - wie in Berlin häufig der Fall - durch das Aktenarchiv beim Amtsgericht Schöneberg fortgesetzt, bis die 100-jährige Aufbewahrungsdauer beendet ist.

Neutrale Rechtsberatung

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch seine betreuende und beratende Funktion hilft der Notar in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen.

Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, kann der Notar aufgrund seiner unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie seiner Fachkunde als Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Durch die Einschaltung eines Notars können meist langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden werden.

Durch die Einschaltung des Notars als professionellem Berater im Rahmen eines Vertragsschlusses kommen Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages oft gar nicht erst auf. Dies gilt sowohl für die Beratung durch den Notar, die Erstellung von Entwürfen, den eigentlichen Vertragsschluss (Beurkundung) als auch für die Abwicklung (Vollzug) eines Vertrages. In all diesen Phasen ist der Notar, anders als der Rechtsanwalt, den Interessen beider Parteien verpflichtet.

Aufgrund seiner gesetzlichen Stellung als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten achtet der Notar auf einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

Sowohl aufgrund seiner besonders qualifizierten Ausbildung als auch aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundungszwangs verschiedener Vertragstypen erwirbt der Notar in vielen Bereichen ein fundiertes Spezialwissen, das für die sachgerechte Beratung unerlässlich ist. Die Wahrscheinlichkeit späterer Streitigkeiten ist daher bei notariellen Verträgen gering.