Notariat
Notarinnnen und Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Ihnen sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen.
Bei Rechtsangelegenheiten, die besonders schwierig und besonders folgenreich sind (z.B. der Kauf eines Hauses), verlangt das Gesetz, dass Sie einen sachkundigen und unabhängigen Berater zur Seite ziehen. Im Einzelnen betrifft das folgende Bereiche:
- Immobilien
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung, Grundschuldbestellung - Ehe und Familie
Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption - Erbrecht
Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung etc. - Gesellschaftsrecht
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.