Kosten
Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht. Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger.
Gebührensystem
Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass der Notar viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.
Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger: Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, vom Aufwand und von der Anzahl der Besprechungstermine.
Beispiele
Eine Übersicht der Bundesnotarkammer mit Beispielen der Gebührenberechnung in ausgewählten Gebieten notarieller Tätigkeit finden Sie hier.
Dokumente
- Murray-Studie
Transaktionskosten einschließlich Notarkosten im internationalen Vergleich - Kostenrechner der Bundesnotarkammer
ohne Übernahme rechtlicher Gewähr