Zu den folgenden Themen stellen wir weitere Informationen zur Verfügung:
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung regelt § 6 BNotO. Danach soll nur zum Notar bestellt werden, wer persönlich und fachlich für das Amt geeignet ist und einige weitere Anforderungen erfüllt.
Am Ende der Fortbildung zur/zum Notarfachwirt/in steht eine Prüfung, die von der Notarkammer Berlin durchgeführt und abgenommen wird.
Die Ausbildung zur/zum Notarfachangestellten ist ein anspruchsvoller Ausbildungsberuf mit dualem Aufbau.