Notarkammer Berlin

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„Der deutsche Immobilienmarkt – Paradies für Geldwäscher und Oligarchen?“

Veranstaltung der Bundesnotarkammer aus der Reihe „Neue Perspektiven“

Bei einer Veranstaltung der Bundesnotarkammer mit Sebastian Fiedler, MdB, Oberstaatsanwalt Thomas Fels, Stephan K. Ohme, Transparency International Deutschland und Notarassessor Martin Thelen haben die Teilnehmer Probleme und Lösungsansätze der Geldwäschebekämpfung in Deutschland diskutiert. Sie identifizierten folgende wesentliche Probleme:

  • intransparente Unternehmensstrukturen
  • mangelnde Digitalisierung
  • unzureichender Informationsaustausch, insbesondere zwischen der Financial Intelligence Unit, den Strafverfolgungsbehörden und den Verpflichteten

Oberstaatsanwalt Fels, der lange Jahre Leiter der Abteilung Geldwäsche der Staatsanwaltschaft Berlin war, hob die vielfältigen Bemühungen der Geldwäschebekämpfung der Notarkammer Berlin äußerst positiv hervor. Auch Dörte Zimmermann, Vizepräsidentin der Notarkammer Berlin, betonte, dass das Problem gerade nicht in dem Umfang der von Notaren gesammelten Daten und der Zahl der Verdachtsmeldungen liege. Vielmehr bedürfe es eines deutlich engeren Zusammenspiels von Finanzämtern, Banken und allen Ermittlungsbehörden. Insbesondere müssten die Stellen, die über umfassende Daten verfügen, um illegale Geldströme zu lokalisieren und aufdecken zu können, personell gestärkt werden.

Nur wenige Stunden vor Beginn der Veranstaltung war der Gesetzentwurf für das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II veröffentlicht worden. Mit diesem Gesetz sollen EU-Sanktionen effektiver durchgesetzt werden können. Hier wurden in Deutschland nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine erhebliche Defizite deutlich. Auch bei der Geldwäschebekämpfung besteht in Deutschland Nachholbedarf, wie der im Sommer 2022 veröffentlichte Prüfbericht der Financial Action Task Force (FATF) gezeigt hat. Dies belegt die Brisanz des Themas Geldwäsche und Sanktionen. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den Präsidenten der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens Bormann. Dieser lobte das geplante Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Er begrüßte, dass die von der Bundesnotarkammer propagierte Idee einer Immobilientransaktionsdatenbank umgesetzt werden soll.

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Ansprechpartner

RA Andreas Krahl, LL.M.

Geschäftsführer