Notarkammer Berlin
Erneute Berichterstattung im "Tagesspiegel" zum Thema Geldwäsche - Vizepräsidentin reagiert mit Leserbrief

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Erneute Berichterstattung im "Tagesspiegel" zum Thema Geldwäsche - Vizepräsidentin reagiert mit Leserbrief

Zum Artikel "Geldwäsche läuft wieder" vom 25.06.21

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehr als zwei Jahren berichtet der Tagesspiegel falsch und verzerrend über die Rolle der von Notaren im System der Geldwäschebekämpfung. Damit untergraben Sie zu Unrecht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die über 600 Notarinnen und Notare dieser Stadt, die einen Eid darauf geschworen haben, dem Recht und den Rechtssuchenden zu dienen. Dies wiegt umso schwerer, als Sie nicht einmal versuchen, uns Notare selbst zu befragen. Die Notarkammer Berlin hat immer wieder angeboten, Ihnen das System der Geldwäscheprüfung durch Notare und ihrer Aufsicht zu erläutern und hierzu Stellung zu nehmen. Journalistische Sorgfalt verlangt die Anhörung beider Seiten – Sie folgen jedoch allein Pressemitteilungen des Justizsenators oder Äußerungen der Politik. Dabei bleiben die Gesetzeslage und die tatsächlichen Hintergründe der aktuellen Gesetzesänderung völlig außer Acht. Ihre Beharrlichkeit in der Ignoranz der Seite, über die berichtet wird, können wir uns nicht mehr nur mit journalistischer Nachlässigkeit erklären.

Zur Sache: Die Gesetzesänderung, die nun zu den Kompetenzen der Notaraufsicht beschlossen wurde, stellt nur etwas klar, das in ganz Deutschland immer schon Praxis war: Die Aufsicht hat nicht mehr Meldekompetenzen als diejenigen, die sie beaufsichtigen soll: Allein der Notar ist Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz, d.h., er meldet an die FIU, wenn er positive Kenntnis von einer Geldwäschetransaktion hat, die er beurkunden soll. Ein Verdacht allein reicht nicht aus – hier hat der Bundesgesetzgeber ganz bewusst und im Einklang mit EU-Recht die Verschwiegenheitspflicht von Notarinnen und Notaren so hoch angesiedelt, dass nur das Wissen um eine Straftat zur Meldepflicht führt. Jeder redliche Bürger darf darauf vertrauen, dass er sich mit einem Gang zur Notarin / zum Notar nicht dem Risiko ausliefert, bei nur subjektiven Vermutungen ohne Beweise einer staatlichen Verfolgungsbehörde gemeldet zu werden.

Die Notaraufsicht, in Berlin politisch aufgebläht als Task-Force bezeichnet, kann keine weitergehende Kompetenzen haben als der Notar selbst. So wurde es jedoch aufgrund einer vermeintlichen Gesetzeslücke in § 44 Geldwäschegesetz in den letzten zwei Jahren (nur in Berlin) gehandhabt: Durfte eine Notarin / ein Notar nicht melden, weil sie/er vielleicht (nur) einen Verdacht (keinen Beweis) hatte, dass seine Beurkundung zur Geldwäsche genutzt wurde, so sah sich dann aber die Task-Force - nur in Berlin - bemüßigt, eine Meldung an die FIU zu machen. So hieß es gerade im Tagesspiegel dann mehrfach unkritisch, dass Notarinnen und Notare trotz Geldwäscheverdacht nicht gemeldet hätten, aber die Task-Force erfolgreich viele Meldungen nachgeholt hätte.

Um es mal ganz klar zu sagen: Da war nichts nachzuholen, weil die Notarinnen und Notare gar nicht melden durften.

Nun hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass die Aufsicht nichts anderes melden darf als der Notar selbst, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Gesetzesbegründung zu dieser Klarstellung verweist daher auch ausdrücklich darauf, dass ansonsten über diese selbst angemaßte Kompetenz der Aufsichtsbehörde das vom Gesetzgeber gewollte geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Notarinnen und Notaren, die Verschwiegenheitspflicht der Notarinnen und Notare, umgangen würde. Damit wird der Berliner Aufsicht nun eindeutig eine Umgehung des gesetzgeberischen Willens untersagt.

Das Parlament hat verantwortungsvoll gehandelt, wenn es die Verschwiegenheitspflicht von Notarinnen und Notaren als ein wichtiges Freiheitsgut der Bürger gegenüber einer Aufsichtsbehörde gestärkt hat – in dem klaren Bewusstsein, dass kein Zweifel daran besteht, dass Notarinnen und Notare auf der Seite des Rechts und nicht auf der Seite von Schwerkriminellen stehen, die schmutziges Geld durch Notargeschäfte reinigen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Dörte Zimmermann, LL.M.
Rechtsanwältin und Notarin
Vizepräsidentin Notarkammer Berlin

Ansprechpartner

RA Andreas Krahl, LL.M.

Geschäftsführer